BKA-Trojaner

Der Budesinnenminister Wolfgang Schäuble will dem BKA (Bundeskriminalamt) gesetzlich gestaten Online-Durchsuchungen auf privaten Rechner durchzuführen, um eventuelle terroristische Anschläge abzuwehren. Das ganze soll mittels Trojaner geschehen der sich an Virenschutz-Programmen und Firewalls vorbei mogeln soll. Von dort aus könnte er dann benötigte Programme aus dem Netz nachladen und Daten nach außen schicken. Mit diesem Vorschlag erntet der Bundesinnenminister viel Kritik, zu Recht? Den hier wollen Datenschützer auch mitreden, wann kann ein privater Rechner durchsucht werden? Und ist nicht seit diesem Jahr sogenannte Spionage-Software verboten. Und wie soll das technisch realisiert werden, es gibt ja schließlich Anti-Viren-Programme die ständig aktualisiert werden. Was wenn der Trojaner erkannt würd, oder werden die Software Hersteller gezwungen diesem Trojaner immer den Zugang zu gewähren. Und wenn das so passiert? Dann wäre es schlecht wenn einer Privat-Person dieser Trojaner in die Hände fällt. Das wäre übel, man hat dann einen Trojaner der von keiner Anti-Vieren-Software erkannt würd. Ich denke in dieser Hinsicht gibt es noch sehr viele Fragen zu klären, bevor wir zu einem gläsernen Deutschland werden.

2 Reaktionen zu “BKA-Trojaner”

  1. Ram

    wow, das ist ja echt krass …

  2. unknown

    Spionage-Software wieso verboten? für den staat nicht. Spionage-Software das ist nur für den kleinen mann verboten. und ich könnte wetten wenn DER das durchbringt dann wird das auch ausgeweitet zum beispiel gegen filesharer. unfähig kinderschänder zu fangen aber filesharer da wissen die, die laufen nicht weg.
    wenn mielke das wüßte ich glaube der würde im grabe rotieren.

    und außerdem, der der gesetze erläßt weiß am besten wie man drumherum kommt.

    DDR 2 wir kommen

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